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Das Formular zum Antrag auf Mitgliedschaft im Alumni-Verein können Sie hier [pdf, 339 kb] herunterladen.
Aktuelle Beitragssätze
Unsere Kontoverbindung für Spenden- und Beitragszahlungen lautet:
Bitte teilen Sie uns bei Spendenzahlungen per E-Mail ihren Namen und die Anschrift mit, falls Sie eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) wünschen.
Da wir ein anerkannt gemeinnütziger Verein sind, können Sie sowohl Spenden- als auch Beitragszahlungen in der Steuererklärung geltend machen.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis einschließlich 200 Euro stellen wir vereinfachte Nachweise zur Verfügung. Diese können Sie einfach ausdrucken und zusammen mit der Kopie Ihres Kontoauszuges beim Finanzamt einreichen. Dies ermöglicht uns, den Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Wenn Sie für Beträge bis 200 Euro eine eigens ausgestellte Zuwendungsbestätigung wünschen, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Vielen Dank!
Alumni Kommunikationswissenschaft Jena
(Satzung in der Fassung vom 13. Juni 2018)
I. Name, Sitz und Zweck§ 1 [Name und Sitz]
(1) Der Verein führt den Namen Alumni Kommunikationswissenschaft Jena Verein der Freunde, Förderer und ehemaligen Studierenden für Kommunikationswissenschaft und Medienwissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz eingetragener Verein (e.V.).
(2) Sitz des Vereins ist Jena.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 [Zweck]
Der Verein fördert die Bildung. Dieser Satzungszweck wird erfüllt durch
(1) die Förderung und Aufrechterhaltung des Kontaktes zwischen den ehemaligen Studierenden und dem Institut für Kommunikationswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena bzw. zwischen den Absolventinnen und Absolventen sowie die Unterstützung der Studierenden zur Ergänzung und Vertiefung des kommunikationswissenschaftlichen Studiums, durch
§ 3 [Gemeinnützigkeit]
(1) Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur zugunsten der von ihm verfolgten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. Die Arbeit in den Organen des Vereins erfolgt ehrenamtlich. Die Mitglieder erhalten keine Überschussanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
II. Mitgliedschaft§ 4 [Mitglieder]
(1) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die
(2) Fördermitglied kann jede juristische oder natürliche Person werden, die die Ziele und Zwecke des Vereins in besonderem Maße unterstützt.
(3) Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag und deren Annahme durch den Vorstand erworben. Die Beitrittserklärung ist an die Geschäftsstelle des Vereins zu richten.
(4) Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach freiem Ermessen innerhalb von sechs Wochen nach Eingang, im Streitfall die Mitgliederversammlung. Bei Ablehnung des Antrags besteht keine Verpflichtung, der antragstellenden Person die Ablehnungsgründe mitzuteilen. Gegen eine ablehnende Entscheidung ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben.
(5) Auf Vorschlag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen, die sich um die Belange des Vereins oder des Instituts für Kommunikationswissenschaft Jena in herausragender Weise verdient gemacht haben.
(6) Die Mitgliedschaft endet durch Tod des Mitglieds oder durch Austritt aus dem Verein. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich mitzuteilen; er kann nur mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Jahres erfolgen. Die Mitgliedschaft endet automatisch, sobald das Mitglied mit der Zahlung von zwei Jahresmitgliedsbeiträgen im Rückstand ist.
(7) Ein Mitglied kann förmlich aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung, indem wenigstens zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder für den Ausschluss stimmen.
(8) Mit dem Ausscheiden oder dem Ausschluss des Mitglieds erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds gegen den Verein, es sei denn, diese beruhen auf mit der Mitgliedschaft nicht in rechtlichem Zusammenhang stehenden vertraglichen Verpflichtungen.
§ 5 [Rechte und Pflichten der Mitglieder]
(1) Jedes ordentliche Mitglied ist antragsberechtigt, hat aktives und passives Wahlrecht und Rederecht auf der Mitgliederversammlung.
(2) Förder- und Ehrenmitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Rederecht. Außerdem können sie Anträge anregen.
(3 )Alle Mitglieder haben die Pflicht, den Vereinszweck nach besten Kräften zu unterstützen und die Mitgliedsbeiträge pünktlich zu bezahlen. Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.
§ 6 [Beiträge]
(1) Die Mitglieder leisten Jahresbeiträge. Sie sind eine Bringschuld und zum 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres fällig.
(2) Der Mindestbeitrag für ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder wird vom Vorstand festgelegt.
III. Vereinsorgane§ 7 [Organe]
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 [Der Vorstand]
(1) Der Vorstand besteht aus einer bzw. einem Vorsitzenden, der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister, die bzw. der zugleich stellvertretende Vorsitzende bzw. stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes ist, und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer. Die Mitgliederversammlung kann durch einfache Mehrheit beschließen, dass dazu eine Anzahl Beisitzender tritt.
(2) Die bzw. der Vorstandsvorsitzende und die weiteren Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Amtsdauer beginnt am Tag der Wahl und endet mit der Wahl eines neuen Vorstands. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds.
(3) Scheidet ein Mitglied des Vorstands vorzeitig aus, sollen die anderen Vorstandsmitglieder die Aufgaben des ausgeschiedenen Mitglieds übernehmen. Eine Nachwahl in den Vorstand wird erforderlich, wenn mehr als drei Vorstandsmitglieder innerhalb ihrer Amtszeit vorzeitig ausgeschieden sind.
§ 9 [Zuständigkeit des Vorstands]
(1) Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
(2) Die Friedrich-Schiller-Universität Jena ist durch mindestens ein Mitglied des Instituts für Kommunikationswissenschaft im Vorstand vertreten.
(3) Der Verein wird durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden oder deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter gerichtlich oder außergerichtlich vertreten (§ 26 BGB).
(4) Dem Vorstand obliegen die Geschäftsleitung, die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und die Verwaltung des Vereinsvermögens. Der Vorstand soll mindestens einmal im Jahr zusammentreten. Der Vorstand ist bei Bedarf durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch deren bzw. dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel acht Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% seiner Mitglieder anwesend sind. Er beschließt mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden. Die Beschlüsse des Vorstands sind zu protokollieren.
(5) Zur Erledigung der laufenden Geschäfte des Vereins kann der Vorstand eine Geschäftsführerin bzw. einen Geschäftsführer bestellen. In der Regel sollte dies eine dem hauptberuflichen wissenschaftlichen Personal des Instituts für Kommunikationswissenschaft angehörende Person sein. Die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer muss nicht Mitglied des Vereins sein. Sofern die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer nicht dem Vorstand angehört, nimmt er bzw. sie an dessen Sitzungen beratend teil.
(6) Der Vorstand hat der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht zu erstatten.
(7) Der Jahresabschluss (Vermögens-, Aufwands- und Ertragsrechnung) ist von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden des Vorstandes und von der Schatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister gemeinsam zu erstellen.
(8) Der Vorstand verwaltet das Vermögen des Vereins und entscheidet über:
§ 10 [Die Mitgliederversammlung]
(1) Die Mitgliederversammlung umfasst alle Mitglieder des Vereins. Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die schriftlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von mindestens 14 Tagen durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden einberufen wird. Die Tagesordnung ist der Einladung beizufügen.
(2) Anträge zur Mitgliederversammlung müssen mindestens eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand in schriftlicher Form eingereicht werden.
(3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder die Einberufung von einem Drittel der Vereinsmitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird.
(4) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind insbesondere:
(5) Bei Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden.
(6) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und von der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden und der Schriftführerin bzw. dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 11 [Satzungsänderungen]
(1) Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
(2) Satzungsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Vorstands.
§ 12 [Auflösung des Vereins]
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
(2) Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins dem Institut für Kommunikationswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu, welches es ausschließlich und unmittelbar zur Förderung von wissenschaftlichen Projekten (Forschung und Lehre) auf dem Gebiet der Kommunikationswissenschaft zu verwenden hat.
23.04.2008
VR 231287
Stand: 20.12.2019
Mit der folgenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber aufklären, welche Arten Ihrer personen-bezogenen Daten (nachfolgend auch kurz als "Daten" bezeichnet) wir zu welchen Zwecken und in wel-chem Umfang verarbeiten. Die Datenschutzerklärung gilt für alle von uns durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten, sowohl im Rahmen der Erbringung unserer Leistungen als auch insbesondere auf unseren Webseiten, in mobilen Applikationen sowie innerhalb externer Onlinepräsenzen, wie z.B. unse-rer Social-Media-Profile (nachfolgend zusammenfassend bezeichnet als "Onlineangebot").
Alumni Kommunikationswissenschaft e. V., Vorstand
Die Personen, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, können auf Anfrage dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher entnommen werden.
E-Mail-Adresse: ifkwalumni [ at ] uni-jena.de
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Arten der verarbeiteten Daten
Kategorien betroffener Personen
Zwecke der Verarbeitung.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Im Folgenden teilen wir die Rechtsgrundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf deren Basis wir die personenbezogenen Daten verarbeiten, mit. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zu den Regelungen der DSGVO die nationalen Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- und Sitzland gelten können.
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der Datenschutz-Grundverordnung gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört ins-besondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Des Weiteren regelt es die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses (§ 26 BDSG), insbesondere im Hinblick auf die Begründung, Durchführung oder Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Einwilligung von Beschäftigten. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Im Rahmen unserer Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt es vor, dass die Daten an andere Stellen, Unternehmen, rechtlich selbstständige Organisationseinheiten oder Personen übermittelt oder sie ihnen gegenüber offengelegt werden. Zu den Empfängern dieser Daten können z.B. Zahlungsinstitute im Rahmen von Zahlungsvorgängen, mit IT-Aufgaben beauftragte Dienstleister oder Anbieter von Diensten und Inhalten, die in eine Webseite eingebunden werden, gehören. In solchen Fall beachten wir die gesetzli-chen Vorgaben und schließen insbesondere entsprechende Verträge bzw. Vereinbarungen, die dem Schutz Ihrer Daten dienen, mit den Empfängern Ihrer Daten ab.
Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirt-schaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.
Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verar-beiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, zu denen die unter dem "Privacy-Shield" zertifizierten US-Verarbeiter gehören, oder auf Grundlage besonderer Garan-tien, wie z.B. vertraglicher Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, des Vorliegens von Zertifizierungen oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de).
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Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, UnterstützerInnen, InteressentInnen, GeschäftspartnerInnen oder sonstiger Personen (Zusammenfassend "Betroffene"), wenn wir mit ihnen in einem Mitgliedschafts- oder sonstigem geschäftlichen Verhältnis stehen und unsere Aufgaben wahrnehmen sowie Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten Betroffener auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.
Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis, aus dem sich auch die Erforderlichkeit etwaiger Datenangaben ergeben (im Übrigen weisen wir auf erforderliche Daten hin).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an deren Regelung relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird regelmäßig überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
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Inhalte: Neuigkeiten aus dem Verein, dem Institut für Kommunikationswissenschaft und der Friedrich-Schiller-Universität, Hinweise zu Terminen (z. B. jährliche Mitgliederversammlung)
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